Europäische Kommission plant Geldstrafe gegen Apple wegen Verstößen gegen Digital Markets Act
Die Europäische Kommission plant, Apple aufgrund unzureichender Umsetzung der Anforderungen des Digital Markets Act (DMA) mit einer Geldstrafe zu belegen. Berichten zufolge sind die Regulierungsbehörden der Meinung, dass Apple nicht die notwendigen Änderungen vorgenommen hat, um Entwicklern zu ermöglichen, Nutzer auf günstigere Preise außerhalb des App Stores hinzuweisen. Dies könnte weitreichende Konsequenzen für Apples Geschäftspraktiken in Europa haben.
Vorwürfe gegen Apple wegen Verstößen gegen den DMA
Bereits im Juni hatte die EU festgestellt, dass Apple gegen die Bestimmungen des DMA verstoßen hatte, insbesondere in Bezug auf die sogenannten Anti-Steering-Regeln. Die Europäische Kommission erklärte, dass Entwickler in der Lage sein sollten, ihren Kunden alternative Kaufoptionen anzubieten, sie auf günstigere Angebote zu lenken und Käufe außerhalb des App Stores zu ermöglichen. Diese Forderungen sind Teil der Bemühungen der EU, einen faireren Wettbewerb im digitalen Markt zu fördern und monopolartige Strukturen zu verhindern.
Im August reagierte Apple, indem es die Richtlinien des App Stores in Europa anpasste, um den Regulierungsbehörden entgegenzukommen. Die neuen Regeln erlauben es Entwicklern, Angebote zu kommunizieren und aktiv auf externe Einkaufsoptionen hinzuweisen, was eine deutliche Lockerung der zuvor geltenden Bestimmungen darstellt. Trotz dieser Änderungen verlangt Apple von den Entwicklern, Transaktionen, die außerhalb des App Stores stattfinden, zu melden sowie eine anfängliche Akquisitionsgebühr und eine Gebühr für die Store-Dienste zu zahlen.
Ungewisse Höhe der Geldstrafe und mögliche Fristen
Der genaue Zeitpunkt, an dem die Europäische Kommission die Geldstrafe ankündigen wird, ist noch unklar. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass dies noch vor dem Ausscheiden der aktuellen Wettbewerbsbeauftragten Margrethe Vestager in diesem Monat geschieht. Alternativ könnte die Bekanntgabe auch auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr verschoben werden.
Die Höhe der möglichen Geldstrafe, die Apple droht, ist gegenwärtig nicht bekannt, doch in der Vergangenheit wurde das Unternehmen bereits mit einer Geldstrafe von 2 Milliarden Dollar belegt, aufgrund wettbewerbswidrigen Verhaltens gegenüber Drittanbietern von Musikdiensten. Unter dem DMA hat die Europäische Union die Befugnis, Apple bis zu 10 Prozent seines globalen Jahresumsatzes als Strafe aufzuerlegen, was erhebliche finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen haben könnte.