US-Justizministerium reicht Antitrust-Klage gegen Apple ein
Im März reichte das US-Justizministerium (DOJ) zusammen mit 16 Bundesstaaten eine Antitrust-Klage gegen Apple ein. Der Vorwurf lautet, dass das Unternehmen im Smartphone-Markt mit dem iPhone und seinem abgeschotteten Ökosystem eine illegale Monopolstellung innehat. Diese Klage hat weitreichende Implikationen für den Wettbewerb in der Technologiebranche und könnte das Geschäftsmodell von Apple erheblich beeinflussen.
Vorwürfe gegen Apple
Die Klage wirft Apple eine Reihe von wettbewerbswidrigen Praktiken vor, die sich auf verschiedene Bereiche auswirken, darunter Webbrowser, Messaging-Dienste, Apps und digitale Zahlungsdienste. Das DOJ behauptet, dass Apple es den Verbrauchern erschwert hat, zwischen Smartphone-Plattformen zu wechseln. Zudem wurden die Entwicklung von cloud-basierten Streaming-Apps behindert, die plattformübergreifende Messaging-Erfahrung verschlechtert, die Funktionalität von Drittanbieter-Smartwatches, die mit dem iPhone gekoppelt sind, eingeschränkt und Drittanbieter-Apps daran gehindert, die „Tap-to-Pay“-Funktionalität anzubieten.
In diesem Jahr hat Apple bereits einige seiner Richtlinien geändert, die möglicherweise gewisse Vorwürfe entkräften könnten. So begann das Unternehmen im Januar, cloud-basierte Game-Streaming-Apps weltweit im App Store zuzulassen. Im August wurde der NFC-Chip des iPhones, der für Apple Pay verwendet wird, auch für Drittentwickler in den USA und ausgewählten anderen Ländern geöffnet.
Reaktion von Apple und Verfahrensverlauf
Vor einem Bundesgericht in New Jersey argumentierten die Anwälte von Apple, dass die Klage abgewiesen werden sollte. Sie behaupten, das DOJ habe nicht plausibel dargelegt, dass das Unternehmen im Smartphone-Markt eine Monopolstellung besitzt oder dass Verbraucher geschädigt wurden. Der Richter Julien Neals äußerte den Wunsch, im Januar eine Entscheidung zu treffen.
Apple erklärte, dass die Klage sowohl in den Fakten als auch im Recht falsch sei und das Unternehmen sich entschlossen verteidigen werde. Diese Anhörung ist eine routinemäßige Maßnahme in einem Gerichtsverfahren, und es ist wahrscheinlich, dass der Fall an die Hauptverhandlung geht, obwohl einige der Vorwürfe möglicherweise modifiziert oder abgewiesen werden könnten. Es ist zu erwarten, dass der Prozess „U.S. v. Apple“ sich über mehrere Jahre hinziehen wird.
Für weitere Informationen zur Klage können Interessierte unseren umfassenden Leitfaden zum Thema „U.S. v. Apple“ besuchen.